Miet- und Geschäftsbedingungen des Mietstudio Donauries by Aschenputtel Studio für Equipment- und Studiovermietung

  • Geltungsbereich
  • Vertragsabschluss
  • Rücktritt
  • Zahlungsbedingungen
  • Mietgebühr / Mietzeitraum
  • Pflichten des Mieters
  • Haftung / Versicherung / Beschädigung / Zerstörung
  • Urheberrecht
  • Salvatorische Klausel

 

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Miet- und Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt, gelten zwischen Ihnen als Kunden, nachfolgend „Kunde“ genannt, und des

Mietstudio Donauries
by Aschenputtel Studio
Reimlinger Straße 13
86720 Nördlingen

Das Angebot des Mietstudio Donauries umfasst die Vermietung des gesamten Fotostudios, Requisitenlager inklusive dazugehörigem Lichtequipment. Von diesen Miet- und Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Vertragsabschluss

Alle Angebote des Mietstudio Donauries sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag zwischen dem Kunden des Mietstudio Donauries kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung des Mietvertrages/durch Buchung über das System zustande. Das gemietete Lichtequipment und Gegenstände des Requisitenlagers dürfen ausschließlich in dem Mietstudio Donauries verwendet werden. Eine Nutzung außerhalb des Studios ist nicht gestattet.

Rücktritt

Stornierungen sind nur bis zu 7 Tagen vor Beginn der Mietzeit kostenlos. Sollte eine Stornierung weniger als 7 Tage vor Beginn der Mietzeit eingehen, werden bestimmte % des vereinbarten Mietpreises berechnet. Nach Mietbeginn ist der volle vereinbarte Mietpreis fällig.

Stornobedingungen (Studiomieten):

  • > 7 Tage 0%
  • 6 Tage 15%
  • 5 Tage 30%
  • 4 Tage 45%
  • 3 Tage 50%
  • 2 Tage 60%
  • 1 Tage 70%
  • 0 Tage 75%

Für die von Dritten zu spät erfolgende Rückgabe des Studios bzw. des Equipments übernimmt das Mietstudio Donauries keine Haftung.

Zahlungsbedingungen

Die reguläre Miete für das Mietstudio Donauries ist vor Mietbeginn in bar zu zahlen. Zusatzkosten sind im Nachgang per Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Wird das Mietstudio Donauries über eine Woche lang gemietet, behält sich das Mietstudio Donauries das Stellen von Abschlagszahlungen vor. Das Mietstudio Donauries behält sich das Recht vor, laufende Produktion zu unterbrechen und die Rückgabe des Studios bzw. Lichtequipment/Requisitenlager zu fordern, sofern geforderte Abschlagszahlungen nicht fristgerecht beglichen werden. Für eventuelle zusätzliche Aufwendungen oder entstehende Schäden des Kunden wird kein Schadensausgleich übernommen.

Mietgebühr / Mietzeitraum

Die Mietzeit ist in Abstimmung mit dem Kunden eindeutig festzuhalten. Demnach erfolgt die Zahlung laut der Preisliste des Mietstudio Donauries. Erfolgt die Mietzeit über den vereinbarten Zeitraum, behält sich das Mietstudio Donauries das Recht vor, die laufende Produktion zu unterbrechen. Für eventuelle zusätzliche Aufwendungen oder entstehende Schäden des Kunden wird kein Schadensausgleich übernommen. Wird das Studio bzw. Lichtequipment/Requisitenlager nicht innerhalb des vereinbarten Mietzeitraums zurückgegeben, fallen hierfür die in der Preisliste des Mietstudio Donauries ersichtlichen Preise an.

Pflichten des Mieters

Der Kunde hat sich nach der Übergabe des Studios bzw. Lichtequipments/Requisitenlager von dessen Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überzeugen. Erkennbare Mängel oder fehlendes Equipment sind unverzüglich dem Mietstudio Donauries zu melden. Über die Verwendung des Equipments hat der Kunde auf Nachfrage des Mietstudio Donauries Auskunft zu erteilen. Das Studio bzw. Lichtequipment/Requisitenlager muss pfleglich bedient werden. Alle während der Mietzeit auftretenden Mängel und Beschädigungen gehen zu Lasten des Kunden. Diese Mängel sind unverzüglich dem Mietstudio Donauries mitzuteilen. Eine Reparatur seitens des Kunden ist nicht zulässig. Zuwiderhandlung führt zum Schadensersatz. Eine Untervermietung an Dritte ist grundsätzlich gestattet, muss aber dem Mietstudio Donauries mitgeteilt und gegengezeichnet werden (z. B. Workshops/ Kurse in Sachen Foto- und Videografie). Eine anderweitige Nutzung des Studios außerhalb der Foto- und Videografie ist nicht gestattet. Sollte widerrechtlich gemietet werden, behält sich das Mietstudio Donauries vor, die Vermietung zu unterbrechen.

Haftung / Versicherung / Beschädigung / Zerstörung

Der Kunde ist während des vereinbarten Zeitraums des Mietstudio Donauries für das Studio bzw. Lichtequipment/Requisitenlager voll verantwortlich. Er haftet für sämtliche Schäden an den gemieteten Objekten, sowie gegenüber Dritten, die im Zusammenhang mit seinen geschäftlichen Tätigkeiten stehen. Für alle Sach- und Personenschäden während des Zeitraums der Nutzung übernimmt der Kunde die volle Verantwortung in voller Höhe. Für alle während des Zeitraums der Nutzung entstehenden Sach- & Personenschäden, an den gemieteten Räumlichkeiten, sowie an gemietetem Equipment haftet der Kunde in vollem Umfang. Darüberhinausgehende Schäden des Mietstudio Donauries, insbesondere Mietausfälle, zusätzliche Ausfälle aufgrund Reparaturen und Forderungen von Dritten sind ebenfalls vom Kunden im vollen Umfang zu erstatten. Eine Haftung des Mietstudio Donauries für direkte und indirekte Schäden, die in Folge von Ausfällen oder Störungen des gemieteten Studios bzw. Lichtequipments/Requisitenlagers entstehen, ist ausgeschlossen. Das Mietstudio Donauries haftet nicht für unvorhersehbare Folgeschäden. Studio und Equipment werden in einwandfreiem Zustand übergeben. Der Kunde übernimmt für alle Mietgegenstände während der Leihdauer die Verantwortung und muss diese Gegenstände gegen alle Risiken versichern und tritt daher selbst in die Haftung. Alle entstehenden Kosten in diesem Zusammenhang gehen zu Lasten des Kunden. Es wird empfohlen entsprechende Versicherungen für die Mietgegenstände abzuschließen. Der Kunde versichert mit Vertragsabschluss mit dem Mietstudio Donauries, dass er zum Zeitpunkt der Nutzung des Studios bzw. Lichtequipments/Requisitenlager, eine Haftpflichtversicherung besitzt.

Urheberrecht

Für alle anfallenden Kosten von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten übernimmt der Kunde die Verantwortung und muss die Kosten auf eigene Rechnung tragen. Für das in dem Mietstudio Donauries entstehende Material bei Mietung des Studios übernimmt das Mietstudio Donauries keine Verantwortung. Produktionen mit staatsfeindlichen, kriminellen, menschenverachtenden, diskriminierenden oder ähnlich gegen das Recht verstoßenden Inhalten sind nicht gestattet.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.